Mietvertrag erstellen Vermieter 2026 – Pflichtangaben, Klauseln & Muster
Mietvertrag als Vermieter erstellen: Pflichtangaben, wirksame Klauseln für Schönheitsreparaturen, Kaution und Kleinreparaturen. Praxis-Tipps + Generator.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wende dich an einen Fachanwalt für Mietrecht. Stand: März 2026.
Die meisten Vermieter laden ihren ersten Mietvertrag aus dem Internet herunter – 15 Seiten, zwei Spalten, Schriftgröße 9. Das Problem: Viele dieser Vorlagen enthalten veraltete oder unwirksame Klauseln, die im Streitfall mehr schaden als nützen.
In diesem Artikel zeigen wir dir, was wirklich in einen Mietvertrag gehört, welche Klauseln wirksam sind und wo die häufigsten Fehler lauern.
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Die Pflichtangaben im Mietvertrag
Ein Mietvertrag braucht keine bestimmte Form – theoretisch reicht ein Handschlag. In der Praxis willst du aber alles schriftlich festhalten. Diese Angaben gehören in jeden Vertrag:
Vertragsparteien
- Vermieter: Vollständiger Name und Anschrift. Bei GbRs alle Gesellschafter
- Mieter: Vollständiger Name und Geburtsdatum aller Mieter. WG-Bewohner, die im Vertrag stehen, sind gesamtschuldnerisch haftbar
Praxis-Tipp: Wenn ein Paar einzieht, sollten beide im Vertrag stehen. Das schützt dich bei Trennung – beide haften für die Miete, bis der Vertrag geändert wird.
Mietobjekt
- Genaue Bezeichnung: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Etage, Lage (links/rechts/Mitte)
- Wohnfläche: Unbedingt angeben. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % ab, kann der Mieter die Miete mindern (BGH-Rechtsprechung)
- Anzahl der Zimmer
- Zugehörige Räume: Keller, Stellplatz, Dachboden, Garten(anteil)
Mietbeginn und Vertragsdauer
- Unbefristet (Normalfall): Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit gesetzlichen Kündigungsfristen
- Befristet (Zeitmietvertrag, § 575 BGB): Nur zulässig mit konkretem Befristungsgrund (Eigenbedarf, Umbau, Werkswohnung). “Ich will flexibel bleiben” reicht nicht
Miete
- Nettokaltmiete: Der reine Mietbetrag ohne Nebenkosten
- Nebenkostenvorauszahlung: Monatlicher Abschlag, der mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet wird
- Gesamtmiete: Summe aus Kaltmiete + Nebenkosten (Bruttowarmmiete)
- Zahlungstermin: Üblicherweise zum 3. Werktag des Monats (§ 556b Abs. 1 BGB)
Die wichtigsten Klauseln
Hier wird es spannend – und hier passieren die meisten Fehler. Eine unwirksame Klausel ist schlimmer als gar keine: Du wiegst dich in falscher Sicherheit, und im Streitfall greift das Gesetz zugunsten des Mieters.
Schönheitsreparaturen
Die Kurzfassung: Der Mieter muss bei Auszug nur renovieren, wenn er die Wohnung in einem renovierten Zustand übernommen hat – und die Klausel im Vertrag wirksam ist.
Wirksam:
- “Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen, sofern er die Wohnung in renoviertem Zustand übernommen hat. Im Übrigen gelten flexible Fristen.”
- Weiche Formulierungen wie “in der Regel”, “im Allgemeinen”
Unwirksam:
- ❌ Starre Fristen (“alle 3 Jahre Küche, alle 5 Jahre Bad”)
- ❌ Renovierungspflicht bei unrenoviert übernommener Wohnung (BGH, VIII ZR 185/14)
- ❌ Farbvorgaben bei Auszug (“nur weiß streichen”) – seit BGH VIII ZR 166/08 unwirksam
- ❌ Kombination aus Schönheitsreparaturen + Endrenovierungsklausel
Tipp: Wenn du die Wohnung renoviert übergibst, dokumentiere das mit Fotos im Übergabeprotokoll. Dann kannst du eine wirksame Schönheitsreparaturklausel verwenden.
Kleinreparaturklausel
Du darfst den Mieter an kleinen Reparaturkosten beteiligen – aber nur unter engen Voraussetzungen.
Wirksam, wenn:
- Einzelbetrag maximal 100–130 € pro Reparatur (je nach Rechtsprechung, 100 € ist sicher)
- Jahreshöchstbetrag maximal 6–8 % der Jahresnettokaltmiete
- Nur Gegenstände, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind (Wasserhähne, Lichtschalter, Türgriffe, Jalousien)
Unwirksam:
- ❌ Keine Obergrenze pro Reparatur
- ❌ Keine Jahreshöchstgrenze
- ❌ Mieter soll komplette Reparatur bezahlen (nicht nur bis zur Obergrenze)
- ❌ Gegenstände, die der Mieter nicht selbst nutzt (z.B. Heizkessel)
Beispielklausel:
“Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen an den seiner häufigen Nutzung unterliegenden Gegenständen (insbesondere Installationsgegenstände für Wasser, Strom und Gas, Verschlussvorrichtungen, Fenster- und Türgriffe), soweit die Kosten im Einzelfall 100 € und insgesamt 8 % der Jahresnettokaltmiete nicht übersteigen.”
Kaution (§ 551 BGB)
- Maximal 3 Monatsnettokaltmieten (nicht Warmmiete!)
- Mieter darf in 3 Raten zahlen, erste Rate bei Mietbeginn
- Vermieter muss die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen
- Rückzahlung nach Auszug: “angemessene Frist” – in der Praxis 3–6 Monate
Häufiger Fehler: Die Kaution auf Basis der Warmmiete berechnen. Beispiel: 750 € Kaltmiete + 200 € NK = 950 € Warmmiete. Maximale Kaution: 3 × 750 € = 2.250 € (nicht 3 × 950 € = 2.850 €).
Hausordnung
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben im Haus. Sie kann Bestandteil des Mietvertrags sein oder separat gelten.
Typische Inhalte:
- Ruhezeiten (üblicherweise 22–6 Uhr, Mittagsruhe 13–15 Uhr je nach Hausordnung)
- Treppenhausreinigung / Winterdienst (Pflichten rotierend oder pauschal)
- Nutzung von Gemeinschaftsflächen
- Tierhaltung (siehe nächster Punkt)
Tierhaltung
Rechtslage:
- Kleintiere (Hamster, Fische, Wellensittiche): Immer erlaubt, kein Verbot möglich
- Hunde und Katzen: Dürfen nicht pauschal verboten werden (BGH VIII ZR 168/12). Ein Erlaubnisvorbehalt ist zulässig
- Erlaubnisvorbehalt: “Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters” → wirksam
Untervermietung
- Der Mieter darf mit Erlaubnis des Vermieters untervermieten (§ 540 BGB)
- Bei berechtigtem Interesse hat der Mieter einen Anspruch auf Erlaubnis zur Teilüberlassung der Wohnung (§ 553 BGB) — dies gilt nicht für die vollständige Untervermietung
- Ein pauschales Untervermietungsverbot ist unwirksam
Befristung und Kündigungsfristen
Unbefristeter Vertrag (Standard)
Kündigungsfristen für den Mieter:
- Immer 3 Monate zum Monatsende, unabhängig von der Wohndauer (§ 573c Abs. 1 BGB)
Kündigungsfristen für den Vermieter:
- Bis 5 Jahre Wohndauer: 3 Monate
- 5–8 Jahre: 6 Monate
- Über 8 Jahre: 9 Monate
- Nur bei berechtigtem Interesse (Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung, Pflichtverletzung)
Wichtig: Ein Kündigungsausschluss ist zulässig (“Beide Parteien verzichten für X Jahre auf das Recht der ordentlichen Kündigung”) – nach ständiger BGH-Rechtsprechung maximal 4 Jahre. Das gibt dir Planungssicherheit.
Befristeter Vertrag (§ 575 BGB)
Nur bei konkretem, im Vertrag genanntem Grund:
- Eigenbedarf nach Ablauf
- Wesentliche Umbau-/Abrissmaßnahmen
- Werkswohnung
Ohne gültigen Grund gilt der Vertrag als unbefristet.
Mietpreisbremse beachten
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darfst du bei Neuvermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen (§ 556d BGB).
Ausnahmen:
- Neubauten (Erstbezug nach 01.10.2014)
- Umfassend modernisierte Wohnungen
- Vormiete war bereits höher (Bestandsschutz)
Praxis-Tipp: Prüfe auf der Website deiner Landesregierung, ob deine Stadt in einem Mietpreisbremse-Gebiet liegt. Die Verordnungen werden regelmäßig erneuert.
Häufige Fehler bei Mietverträgen
1. Wohnfläche nicht nachgemessen
Viele Vermieter übernehmen die Wohnfläche aus dem Exposé des Vorbesitzers – und liegen damit falsch. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % ab, hat der Mieter Anspruch auf Mietminderung.
Tipp: Miss die Wohnung selbst nach (oder lass sie vermessen). Die Investition von 200–300 € für einen Vermesser lohnt sich.
2. Nicht alle Mieter im Vertrag
Wenn ein Paar einzieht, sollten beide im Vertrag stehen. Trennt sich das Paar, haftet sonst nur der eine Partner für die Miete – und der andere kann bleiben, ohne Vertragspartei zu sein. Zwei Unterschriften vermeiden diese Komplikation.
3. Kein Übergabeprotokoll
Ohne Übergabeprotokoll stehst du im Streitfall ohne Beweise da. War der Kratzer im Parkett schon vorher da? Ohne Dokumentation ist das kaum zu klären.
Mehr dazu: Wohnungsübergabe-Protokoll – Checkliste für Vermieter
Mietvertrag in 5 Minuten erstellen
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Der Generator berücksichtigt:
- Korrekte Kautionsberechnung (max. 3 Nettokaltmieten)
- Wirksame Schönheitsreparaturklausel
- Wirksame Kleinreparaturklausel mit Obergrenzen
- Angaben zu Stellplatz, Keller, Haustieren
- Hausordnung als Anlage
Checkliste: Mietvertrag erstellen
- Alle Mieter mit vollem Namen und Geburtsdatum?
- Wohnfläche korrekt (selbst nachgemessen)?
- Nettokaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung getrennt ausgewiesen?
- Kaution maximal 3 Nettokaltmieten?
- Schönheitsreparaturklausel wirksam formuliert?
- Kleinreparaturklausel mit Einzel- und Jahresobergrenze?
- Mietpreisbremse geprüft (falls Neuvermietung)?
- Übergabeprotokoll vorbereitet?
- Hausordnung als Anlage beigefügt?
- Energieausweis dem Mieter vorgelegt?
Häufige Fragen
Brauche ich einen Notar für den Mietvertrag?
Nein. Mietverträge für Wohnraum bedürfen keiner notariellen Beurkundung. Ein schriftlicher Vertrag mit Unterschrift beider Parteien reicht. Nur bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von über einem Jahr ist Schriftform gesetzlich vorgeschrieben (§ 550 BGB).
Kann ich einen Mietvertrag aus dem Internet verwenden?
Grundsätzlich ja – aber Vorsicht. Viele Vorlagen enthalten veraltete oder unwirksame Klauseln. Prüfe jede Klausel anhand der aktuellen BGH-Rechtsprechung oder lass den Vertrag von einem Fachanwalt oder dem Haus- und Grundbesitzerverein prüfen.
Was passiert, wenn eine Klausel unwirksam ist?
Die unwirksame Klausel fällt weg, der Rest des Vertrags bleibt gültig (§ 306 BGB). An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt das Gesetz – und das ist fast immer mieterfreundlicher.
Muss ich einen Energieausweis vorlegen?
Ja. Du musst dem Mieter spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen (§ 80 Abs. 4 GEG). Bei Verstoß droht ein Bußgeld (§ 108 GEG).
Darf ich eine Staffelmiete vereinbaren?
Ja. Die Mietsteigerungen müssen in konkreten Euro-Beträgen im Vertrag stehen (§ 557a BGB). Während der Staffelmiete sind keine weiteren Mieterhöhungen nach § 558 BGB möglich. Mehr dazu im Artikel zur Mieterhöhung.
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Fazit
Ein guter Mietvertrag schützt beide Seiten. Nimm dir die Zeit, jede Klausel zu verstehen – oder nutze den Mietvertrag-Generator, der die wichtigsten Fallstricke bereits berücksichtigt.
Die häufigsten Probleme entstehen nicht durch fehlende Klauseln, sondern durch unwirksame. Lieber weniger regeln, aber dafür richtig.
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